Christliche Kirchliche Trauung


Feiern der Kirchlichen ChristlichenTrauung

Die Kirchliche oder Christlich-katholische Hochzeit

Es gibt zwei Arten im Christentum, mit der sich Christen kirchlich trauen lassen können.

1. Die sakramentale Ehe

Die im Allgemeinen als kirchliche Trauung bezeichnete sakramentale Ehe können nur zwei getaufte Christen eingehen. Sie spenden sich während einer heiligen Messe das Sakrament der Ehe. Durch den sexuellen Vollzug wird die Ehe unauflösbar und kann nicht mehr geschieden werden.

Das Sakrament der Ehe basiert auf der Schöpfung. Gott selbst führt Mann und Frau zur ehelichen Gemeinschaft. „Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen.“

Eine katholische Eheschließung während einer heiligen Messe mit Eucharistie, Hochgebet und Kommunion wird auch als Brautmesse bezeichnet.

Eine Annullierung der Ehe kann nur dann erfolgen, wenn nach der Eheschließung festgestellt wird, dass die Voraussetzungen bei der Eheschließung nicht gegeben waren oder die Ehe nie vollzogen wurde. Dann kann eine Ehe für ungültig erklärt werden.

Gehört das Paar verschiedenen Konfessionen an, kann sich das Paar nur mit einer Sondererlaubnis das Sakrament der Ehe spenden. In den meisten Fällen wird das Paar eine natürliche Ehe eingehen oder eine ökumenische Trauung vollziehen. Das Eheversprechen kann sich das Paar auch in unterschiedlichen Glaubensrichtungen bei einer freien Trauung geben.

2. Die natürliche Ehe

Eine Natur-Ehe wird zwischen einer getauften und einer nicht getauften Person in einem Wortgottesdienst geschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist diese Ehe nach gültigem Kirchenrecht auch auflösbar.

Unterschied zwischen einer „freien Trauung“ und einer „kirchliche Trauung“

In der folgenden Aufstellung finden Sie die prinzipiellen Unterschiede.

FREIE KIRCHLICHE
RECHTSGÜLTIG nein nein
ORT frei wählbar Kirche, Kapelle
ZEITPUNKT frei wählbar beschränkt wählbar
ABLAUF frei wählbar nicht wählbar
RITUALE frei wählbar beschränkt wählbar
INHALT frei wählbar beschränkt wählbar
ZEREMONIENLEITER frei wählbar beschränkt wählbar
RELIGION(EN) frei wählbar nicht wählbar

Voraussetzungen & Formvorschriften einer kirchlichen Trauung

  • Die Trauung in der katholischen Kirche steht nur verschieden geschlechtlichen Paaren zur Verfügung.
  • Vor der Trauung in der Kirche muss die Trauung auf dem Standesamt stattgefunden haben.
  • Für die christlich sakramentale Hochzeit muss vor der Trauung von Mann und Frau der Taufschein vorgezeigt werden.
  • Eventuell werden ein oder mehrere Traugespräche vom Brautpaar mit Priester oder Diakon geführt.
  • Es müssen zwei Trauzeugen benannt werden und bei der Trauung anwesend sein.
  • Der Priester oder Diakon erfragt im Beisein zweier Trauzeugen den Ehekonsens.
  • Für eine natürliche Ehe muss der katholische Partner den Taufschein vorweisen.
  • Für eine katholische Trauung muss mindestens ein Partner katholisch sein.
  • Die Trauung ist erst gültig, wenn die Ehe auch sexuell vollzogen wurde.

Vorbereitungen zur kirchlichen Trauung

Voraussetzungen, Formvorschriften und Dokumente werden eingeholt und geprüft. Wenn die Formalitäten geklärt sind, kann die Planung beginnen. Dazu gehört das Organisieren von Musikern, schmücken der Kirche mit Blumen …

Notwendig für den Ablauf ist auch das Traugespräch mit dem Geistlichen, der die Trauung durchführen wird.

Das Traugespräch

Das Traugespräch ist ein Teil der Vorbereitungen für die kirchliche Hochzeit. Das Traugespräch besteht aus einem oder mehreren Gesprächen mit dem Priester oder Diakon, der die Trauung durchführen wird. In den Gesprächen bespricht das Brautpaar mit dem Priester oder Diakon die Grundlagen und Details der kirchlichen Trauung.

Ablauf mit heiliger Messe oder Wortgottesdienst

Der Unterschied zwischen heiliger Messe und Wortgottesdienst ist, dass im Wortgottesdienst die Eucharistie, das Hochgebet und die Kommunion nicht enthalten sind.

1. Glockenläuten

2. Eröffnung der Zeremonie – Einzug

Bei einem gemeinsamen Einzug des Paares in die Kirche kann der Priester oder der Diakon mit Ministranten das Brautpaar am Portal der Kirche begrüßen und das Brautpaar durch das Besprengen mit Weihwasser segnen.

Oft und meist gewählt ist jedoch der alleinige Einzug der Braut mit Brautvater. Eventuell mit Blumenkindern voraus und Schleppenträger/innen hinterher.

Der Hochzeitsmarsch von Mendelssohn-Bartholdy ist eine Tradition beim Einzug, wobei auch andere Lieder möglich sind.

3. Liturgischer Gruß – Einleitung – Kyrie – Tagesgebet

Der Geistliche spricht einen liturgischen Gruß und einleitende Worte zur Messfeier. Es folgt der Kyrie-Ruf „Herr, erbarme dich!“ eine dreiteilige Litanei. Das Tagesgebet. Das Tagesgebet. Mit dem Oremus Ruf „Lasset uns beten“ lädt der Priester alle Anwesenden zum Gebet ein. Die Gebete werden mit der Oration zusammengefasst.

Inhalt und Texte können mit dem Geistlichen vor der Zeremonie im Traugespräch besprochen und festgelegt werden. Ein Lied oder Chorgesang schließen den ersten Teil der Zeremonie ab.

4. Lesung – Evangelium – Predigt.

Der Text der Lesung aus einem Evangelium („gute Nachricht“ oder „Siegesbotschaft“) kann ebenfalls vom Paar ausgewählt werden und wird gerne von Familie oder Freunden vorgetragen. Die anschließende Predigt hat die Ehe und das Zusammenleben zum Thema.

5. Trauritus

Das Paar wird jetzt gefragt, ob es nach reiflicher Überlegung und aus freiem Entschluss den Bund der Ehe schließen möchte. Ob sie bereit sind, einander zu lieben und zu achten und treu zu sein, bis dass der Tod sie scheidet. Weiters wird gefragt, ob sie die Kinder annehmen werden, die Gott ihnen schenken will und sie diese im Geiste von Christus und der Kirche erziehen werden. Diese Fragen werden von beiden mit „Ja“ beantwortet.

6. Ringsegnung

Jetzt werden die beiden Ringe gesegnet, die Braut und Bräutigam für alle sichtbar verbinden und sie als Ehepaar erkennen lässt.

7. Anstecken der Eheringe

Vor dem Anstecken des Trauringes sagt der Bräutigam: „(Braut Vorname) vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau. Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“
Mit den weiteren Worten: „Trage diesen Ring als Zeichen unserer Liebe und Treue“ steckt der Bräutigam der Braut den Ehering an den Ringfinger der rechten Hand.

Die Braut spricht die gleichen Worte und steckt ihrem Mann den Ehering an. Die Worte können auch vorgelesen oder vom Geistlichen vorgesprochen und werden. Das ab sofort genannte „Ehepaar“ darf sich nun küssen.

Es wird über das Ehepaar vom Geistlichen der feierliche Trauungssegen gesprochen. Meist kniet sich das Paar dazu nieder.

Neben den Fürbitten, die meistens folgen, können noch weitere Rituale oder symbolische Handlungen in den Trauritus eingebracht werden, wie zum Beispiel eine Liebeserklärung (Treuegelöbnis), Entzünden einer Hochzeitskerze oder andere Rituale für Hochzeiten.

Ein Lied schließt den Trauritus ab.

8. Eucharistie – Hochgebet – Kommunion

Es folgt die Eucharistiefeier mit anschließender Kommunion. Bei Hochzeiten kann die Kommunion in beider Gestalt, also Brot und Wein, gespendet werden.

9. Schlussgebet

Das Schlussgebet und ein Dankeslied bilden den Abschluss der heiligen Messe.

10. Unterzeichnung der Trauungsurkunde

Mit der Unterzeichnung der Trauungsdokumente durch das Paar, die Trauzeugen und den Priester oder Diakon sind auch alle Formalitäten und administrativen Arbeiten erledigt.

11. Schlusssegen und Auszug des Paares

Mit einem Schlusssegen wird das Ehepaar und die Hochzeitsgemeinde vom Geistlichen entlassen.

12. Der Auszug

Der Auszug des Brautpaares aus der Kirche wird mit Musik begleitet. Vor der Kirche empfängt die Hochzeitsgesellschaft das frisch vermählte Paar und bewirft es traditionell mit Reis. Ein Brauch, der die Fruchtbarkeit des Paares steigern soll.


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