Redner freie Taufe

Übersicht
Der Unterschied zwischen Taufe und freie Taufe?
Die Taufe ist ein festgelegtes Aufnahmeritual bei dem ein neues Mitglied in eine Glaubensgemeinschaft, Religionsgemeinschaft oder Kirche aufgenommen wird. Gleichzeitig wird auch sein Name offiziell verkündet.
Die Freie Taufe ist eine frei gestaltete religiöse Zeremonie, in der ein Baby seinen Namen erhält, ohne danach Mitglied einer Religion, Kirche oder Glaubensgemeinschaft zu sein.

Wie ist der Ablauf einer freien Taufe?
Der Ablauf einer freien Taufe wird in den meisten Fällen dem Taufgottesdienst mit Wortgottesdienst und Tauffeier gleich oder sehr ähnlich sein. Der Ort, an dem getauft wird, muss jedoch keine Kapelle oder Kirche sein. Die Eltern entscheiden, wo die Taufzeremonie stattfinden soll. Sie entscheiden auch wer taufen soll.
Wo finden freie Taufen statt?
Eine freie Taufe kann überall stattfinden, wo die Eltern des Babys es möchten. Empfehlenswert ist ein familiäres Umfeld. Das kann zu Hause, im Garten oder bei Oma und Opa sein oder bei den Taufpaten.
Wer zelebriert freie Taufen?
Das religiöse Ritual der Taufe sollte ein Geistlicher durchführen, der den Ritus der Kindstaufe kennt. Für freie Taufen können das Taufredner oder freie Theologen sein. Von ihnen werden die Wünsche der Familie mit eingebunden. Taufrituale, die in einem christlichen Taufgottesdienst nicht denkbar wären, können Teil einer Taufzeremonie sein.

Was kostet eine freie Taufe?
Die Gesamtkosten sind nicht unbedingt am Aufwand festzumachen. Im Kreis der Familie zu Hause können sich die Kosten für den Rahmen auf Kaffee und Kuchen beschränken. Der Preis eines freien Theologen oder Redners, inklusive aller Vorbereitungen und Vorgespräche, ist ca. ab € 500,-. Das ist kein Fixpreis, sondern nur ein Richtpreis. Genaue Auskunft über sein Honorar erhalten sie direkt vom Theologen oder Redner Ihrer Wahl. Hier auf Zeremonienleiter.eu haben wir für Sie ihre Angebote und Preise zum Vergleichen und die Kontaktdaten.
Den Namen des Babys bekannt geben und registrieren
Der Vorname und Familienname bzw. Nachname eines Babys wird in der Geburtsurkunde eingetragen. Ein Taufschein oder die Taufurkunde einer Kirche ist für die Namensgebung nicht erforderlich. Ausschließlich die Geburtsurkunde allein bestätigt den offiziellen und rechtlich gültigen Namen. Wenn der Name beim Ausstellen der Geburtsurkunden noch nicht feststeht, kann der Name am Standesamt nachgetragen werden.
Im Rahmen der Geburtsanzeige wird der Vorname und Familien Name des Babys vom Standesamt registriert und in der Geburtsurkunde eingetragen. Das ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleich. Die Geburtsanzeige wird normalerweise vom Spital, Geburtshaus oder der Hebamme gemacht. Man kann das aber auch selber machen zum Beispiel nach einer Hausgeburt.
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