Musikgebühren

Infos zu Musikgebühren bei Trauungen und Hochzeitsfeiern

Eine Trauung und Hochzeitsfeier ist meist eine private Veranstaltung, bei der nur geladene Gästen teilnehmen dürfen. Für das Spielen von Musik auf privaten Veranstaltungen und Partys müssen keine Gebühren bezahlt werden.

Wenn Freunde oder Bekannte den Abend kostenlos als DJ oder als Musiker gestalten, sind keine Gebühren zu entrichten. Auf einer privaten Party muss derjenige, der sich um die Musik kümmert, auch keine Abgaben bezahlen.

Generell kann man sagen: Solange ihr Musik nur unter Euch im privaten Rahmen spielt oder streamt, müsst Ihr keine Gebühren bezahlen. Ihr bezahlt nur den DJ und die Musiker, die Ihr engagiert habt.

Musik macht Laune und gute Stimmung. Also spielt, was und von wem Ihr wollt, damit die Zeremonie und die Party danach auch ein Hit wird.

Wann muss für Musik eine Gebühr bezahlt werden?

Gebühren für Musik fallen an, wenn eine Veranstaltung öffentlich ist oder nach einiger Zeit öffentlich wird.

Eine Veranstaltung wird öffentlich, wenn die Allgemeinheit, teilnehmen kann. Also, wenn jeder, der kommen möchte, daran teilnehmen kann. Das ist unabhängig davon, ob Eintritt verlangt wird oder nicht.

Auch bei einer geschlossenen Veranstaltung, mit geladenen Gästen, die einem kommerziellen Zweck dienen, müssen Abgaben bezahlt werden.

Abgaben fallen auch dann an, wenn die auf einer privaten Veranstaltung gespielte Musik im Anschluss auf Tonträgern oder Datenträgern verkauft wird. Hierfür benötigt man zusätzlich auch noch die Genehmigung der Rechteinhaber der Lieder.

Wenn sie die gespielte Musik auf Tonträger oder Datenträger an Ihre Gäste verschenken wollen, dann wird eine Anzahl von ca. 15 Kopien akzeptiert. (Angabe ohne Gewähr!)

Bei live Musik auf Hochzeiten verdienen die Musiker, Bands oder DJs Geld mit Ihrer Darbietung. Sie müssen Gebühren und Abgaben bezahlen. Das braucht Euch aber nicht zu kümmern, da Ihr nicht für die Entrichtung der Abgaben verantwortlich seid. Das sind die Musiker, Bands oder DJs selbst.

Links zu Musikabgaben & Gebühren bei Veranstaltungen

In Deutschland die GEMA
https://www.gema.de/de/musiknutzer

In Österreich, die AKM: ⁣/b>
Infos unter der Frage: Was ist eine öffentliche Aufführung
https://www.akm.at/musiknutzende/

In der Schweiz die SUISA
Infos unter der Überschrift „Allgemeines“ (weiter unten) als zweiter Teil der Frage: Wann muss ich als Veranstalter eine Urheberrechtsentschädigung bezahlen.
https://www.suisa.ch/de/FAQ.html



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